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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14   

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https://dejure.org/2015,41620
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14 (https://dejure.org/2015,41620)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.2015 - L 11 KA 17/14 (https://dejure.org/2015,41620)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 2015 - L 11 KA 17/14 (https://dejure.org/2015,41620)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung; Streit um die Berücksichtigung als Gutachter im Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für vertragszahnärztliche Leistungen; Kein Anspruch auf Aufnahme in die Liste der ZE-Gutachter; Art. 33 Abs. 2 GG keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Zahnärzte | Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Bestellung als Gutachter/Eignung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14
    Dies wiederum setzt voraus, dass der Rechtssatz das individuell geschützte private Interesse, die Art seiner Verletzung und den Kreis der unmittelbar geschützten Personen hinreichend deutlich klarstellt und abgrenzt (vgl. dazu u.v.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.1969 - 2 BvR 23/65 - Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 20.10.1972 - IV C 107.67 - und 10.10.2002 - 6 C 8.01 - Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2003 - WpÜG 4/03 - m.w.N; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 8 LA 209/11 - m.w.N.).
  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14
    Insoweit ist die gerichtliche Rechtskontrolle dann auf die Überprüfung beschränkt, ob die Behörde in diesem konkreten Fall von einem vollständigen und richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die rechtlichen Grenzen ihres Ermessensspielraums eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R -).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14
    Dies wiederum setzt voraus, dass der Rechtssatz das individuell geschützte private Interesse, die Art seiner Verletzung und den Kreis der unmittelbar geschützten Personen hinreichend deutlich klarstellt und abgrenzt (vgl. dazu u.v.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.1969 - 2 BvR 23/65 - Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 20.10.1972 - IV C 107.67 - und 10.10.2002 - 6 C 8.01 - Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2003 - WpÜG 4/03 - m.w.N; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 8 LA 209/11 - m.w.N.).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14
    Die Klage ist hinsichtlich der Anträge zu 1) und 2) als sog. echte Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz zulässig, weil der Kläger behauptet, gegenüber der Beklagten einen Rechtsanspruch auf die begehrten, von dieser verweigerten Leistungen im Sinne eines Tuns zu haben, ohne dass dazu ein Verwaltungsakt zu ergehen hat (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R -).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 11 KA 17/14
    Dies wiederum setzt voraus, dass der Rechtssatz das individuell geschützte private Interesse, die Art seiner Verletzung und den Kreis der unmittelbar geschützten Personen hinreichend deutlich klarstellt und abgrenzt (vgl. dazu u.v.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.1969 - 2 BvR 23/65 - Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 20.10.1972 - IV C 107.67 - und 10.10.2002 - 6 C 8.01 - Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2003 - WpÜG 4/03 - m.w.N; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 8 LA 209/11 - m.w.N.).
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